Autor Thema: Blogger Starthilfe  (Gelesen 2330 mal)

Offline Blechpirat

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #15 am: 20. August 2011, 11:35:33 »
Ich bin ganz froh darüber, das google bei meinem Namen so gut wie gar nichts findet.
Du kannst dein Impressum auch mit MS Paint erstellen und als .jpg abspeichern und auf dem Blog verlinken. Das ist mindestens genau so legal, aber Google erkennt nur ein Bild, keinen Text mit deinem Namen drin.

Wenn du dein Blog auf einem eigenen Server hast, kannst du Google in der Datei robots.txt verbieten, dein Impressum zu indizieren.

Online BoyScout

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #16 am: 20. August 2011, 12:18:04 »
das ist keine schlechte Idee.
Einen eigenen Server habe ich nicht.

Offline spielleiten

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #17 am: 20. August 2011, 12:22:27 »
Funktioniert das wirklich? Schrifterkennung in Bildern ist inzwischen doch recht fortgeschritten. Ich weiß natürlich nicht, ob Google sich aktuell die Mühe macht, aber es würde mich schon fast wundern, wenn diese Lösung dauerhaft klappt.
http://spielleiten.wordpress.com/. Deutschsprachige Spielleitertipps.
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Offline Teylen

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #18 am: 20. August 2011, 12:31:28 »
Wie weit die Schrifterkennung ist zeigen doch die zunehmend unleserlicher werdenden Captcha-Test.
Je nachdem hilft es die Datei nicht "Impressum.jpg" zu nennen und keine Bildbeschreibung zu geben.
Womit es dann allerdings auch für Blinde unleserlich wäre.

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #19 am: 20. August 2011, 19:39:54 »
Blinde?

Offline Teylen

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #20 am: 20. August 2011, 20:17:32 »
Leute die nicht sehen können?
Und entsprechende Software nutzen, welche ihnen Webseite Inhalte vorlesen.
Unter anderem wurde doch für diese das "Alt"/"Description"-Tag bei Bildern erfunden.

Offline Blechpirat

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #21 am: 20. August 2011, 21:49:34 »
Ich denke nicht, dass das Gesetz so weit geht, dass du ein für Blinde erreichbares Impressum benötigst. Allerdings, wenn du willst dass auch Blinde es lesen können, dann kannst du natürlich den Trick mit dem Bild nicht nutzen.

Kennt jemand einen blinden Rollenspieler?

Offline Captain

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #22 am: 22. August 2011, 10:44:28 »
Impressum macht man ja nicht für andere Rollenspieler sondern vor allem fürs Gesetz/Gerichte. Deswegen muß da ja auch eine ladungsfähige Adresse stehen. Und Google ist nicht das riesige Problem hier (auch eins, aber ein beherrschbares - siehe robots.txt). Viel interessanter sind hier Crawler von Spammern, die nach deiner Email Adresse suchen.
Dem kann man aber mit nem Kontaktformular statt Klartext-Emailadresse ganz gut begegnen.

Offline Teylen

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #23 am: 22. August 2011, 18:05:05 »
Ich meinte auch weniger fuer die blinden Rollenspieler, als das ein Anwalt sich hinstellen koennte und behaupten das es blinde Anwaelte diskriminiert / aussen vor haelt.

Offline Captain

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #24 am: 23. August 2011, 09:46:06 »
Es steht nirgends daß ein Impressum barrierefrei gestaltet sein muß. Da steht der Anwalt mit dem Diskriminierungvorwurf auf verdammt dünnem Eis. Und dann kannst du dem Vorwurf noch zusätzlich begegnen, indem du sagst, daß du das gemacht hast, um deine ersönlichen Informationen wenigstens Ansatzweise vor Zugriff durch Spammer und Datensammler zu schützen. Das ist ein valider Grund und wenn wer behauptet daß das nicht stimmen würde, steht der in der Beweispflicht.

Offline Blechpirat

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #25 am: 23. August 2011, 10:28:14 »
Wichtiger ist noch, dass ein Anwalt ja immer jemanden vertritt. Er kann nicht, nur weil er Lust drauf hat, dich verklagen.

Und als privater Blogger gibt es keine Konkurrenten, die dich verklagen könnten - anders als bei Unternehmen. Dort gilt der Grundsatz, dass du als konkurrierender Unternehmer einen einklagbaren Nachteil hast, wenn die Konkurrenz das Impressum nicht korrekt erstellt hat. Unter uns privaten hingegen müsste schon eine staatliche Aufsichtsbehörde aktiv werden. Ein vergleichbar kleines Risiko.

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #26 am: 01. September 2011, 22:28:43 »
und wie funktionierte das mit diesen Abmahnanwälten, die dir Emails schicken und mit Bußgeld drohen?

Offline Blechpirat

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #27 am: 01. September 2011, 23:16:47 »
Das kann man so allgemeingültig nicht sagen. Anwälte drohen aber in der Regel nicht mit Bußgeldern - davon haben sie ja persönlich nichts.

Offline Captain

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #28 am: 02. September 2011, 08:21:16 »
Auch Abmahnanwälte können nur auf Mandat von jemandem mit berechtigtem Geschäftsinteresse tätig werden.

Offline Jan

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Re:Blogger Starthilfe
« Antwort #29 am: 02. September 2011, 10:41:01 »
Auch Abmahnanwälte können nur auf Mandat von jemandem mit berechtigtem Geschäftsinteresse tätig werden.

Und dann kriegst Du halt Post mit einer Beschreibung des Sachverhaltes sowie einer zu unterschreibenden Unterlassungserklärung (sollte man aber nicht ohne anwaltliche Beratung tun) und einer Rechnung die die Arbeitsaufwände des Anwalts abdeckt und - bin mir nicht sicher - noch nen Obolus für die Verletzung selbst. Kann aber sein, dass der letzte Teil auch gar nicht enthalten ist.

Für nicht-gewerbliche Blogger ist das aber eh alles halb so wild, da man in dem Fall afaik von einem Gericht keine Strafzahlungen aufgebrummt bekommt. Obiges scheint da nicht so ganz zu gelten. So ganz kapier ich das mangels Juratudium nicht, aber es gibt einen auf Video verfügbaren Vortrag von Udo Vetter (lawblog.de), der sagt, dass man als kleiner nicht-gewerblicher Blogger da nichts zu befürchten hat. Leider habe ich den Link zum Vode nicht mehr, aber ich glaube es war auf der re:publica. Definitiv war es eine deutsche Veranstaltung mit dem Schwerpunkt Internetmedien oder verwandtes. Der Vertrag ging insgesamt in die Richtung "Rechtliche Hilfen für den kleinen Blogger". Genauer weiß ich es leider nicht mehr, sorry. Aber es lohnt sich, sich die Mühe zu machen, der Vortrag war echt gut.
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