Paar Anmerkungen zu dieser Aussage.

1) Eigenkapital steigt durch Gewinne automatisch, und sinkt (bei der GmbH), wenn Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter gezahlt werden.
2) Wenn die Gewinne nicht ausgeschüttet werden, kann man sie als Gewinnvortrag mitschleppen, in Rücklagen einstellen oder zur formellen Erhöhung des Stammkapitals benutzen, letzteres meintest du glaube ich, das ist aber allein dafür relevant, wie schwierig das später noch ausgeschüttet werden kann, alle drei Varianten sind Eigenkapital.
3) Bei unerwarteten Liquiditätsbelastungen (was du wohl mit Sondereffekten meinst; in Buchhalter-Sprech sind Sondereffekte noch mal was anderes) ist die höhe des Eigenkapitals zunächst mal egal, entscheidend ist vielmehr die
Liquidität, diese ist auf der Aktivseite der Bilanz zu finden (Bankguthaben, kurzfristig fällige Forderungen). Wenn die vorhandene Liquidität nicht ausreicht, kann das Eigenkapital natürlich wichtig werden insoweit, als es für die Kreditwürdigkeit erheblich ist, hier ist jedoch nicht das EK als absolute Ziffer wichtig, sondern Ratios (idR Nettoverschuldung zu EK und Nettoverschuldung zu EBITDA).
4) Bilanzanalyse ist ein komplexes Thema.
