Ein Gericht betreibt immer Rechtsgewährung - nicht erst gegen eine "Spende" eines Fate-Punktes!
Du erinnerst dich an meine Berufswahl

? Deshalb muss ich dir leider widersprechen. Ein Gericht betreibt leider nur Aktenmanagement. Rechtsgewährung ist idealerweise ein Ergebnis des Verfahrens, aber inzwischen ist auch offiziell im Zivilprozess Ziel des Verfahrens der Rechtsfrieden, nicht die Rechtsdurchsetzung.
Umgekehrt (ein Beispiel aus dem dramatisch interessanteren Strafprozess)
Wenn du verschiedene (Staats-)anwälte plädieren hörst (und die Intention sowie die Qualität der Umsetzung einschätzen kannst), dann verstehst du zwar, dass es am Ende des Verfahrens wohl eine Entscheidung geben wird. Aber die Einflüsse, die auf so ein Verfahren genommen werden sind stets anders, da ist nicht viel gleiches zu haben. Natürlich kann ich als Staatsanwalt den Strafanspruch des Staates herauskehren (verstärkt durch Robe, erhöhte Sitzposition, großes Getue, ehrwürdige Gebäude) oder aber als väterlicher, fürsorgender Vertreter des Gemeinwohls erscheinen wollen, der doch nur das Beste für Alle will. Viel Glück dabei, das in Boni zu fassen. Der Aspekt packt diese Ambivalenz hingegen hervorragend.