Autor Thema: DSGVO ab 25. Mai 2018  (Gelesen 27884 mal)

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Offline von Breydenbach

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #60 am: 12. Mai 2018, 11:01:07 »
Sodale, nachdem ich viele Stunden darin investiert habe, Blutjagd DSGVO-fit zu machen treibt mich Google in den Wahnsinn. Die wollen einfach keinen Auftragsverarbeitungsvertrag für die Blogger-Plattform abschließen.

Damit war die Arbeit wohl für die Katz und ich werde Blutjagd vom Netz nehmen. Wird wohl kaum einer merken, wirklich viele WoDler gibt es im deutschsprachigen Raum ja nicht mehr, aber ich hatte Spaß daran.

 :(

Offline ghoul

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #61 am: 14. Mai 2018, 08:36:28 »
Ich kann ja überhaupt nicht verstehen, weshalb es so viele Blogger ohne finanzielle Interessen (Werbeeinnahmen, Patreon, etc.) gibt, die unter Klarnamen und mit Impressum bloggen statt anonym und über Tor oder Tails. Selber schuld, kann ich nur sagen.

Wer Einkünfte generieren will oder sich irgendeinen Schub für die schriftstellerische oder journalistische Karriere erhofft usw., muss sich natürlich korrekt vorgehen und sich mit dem ganzen Kram auseinandersetzen.
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Offline Teylen

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #62 am: 14. Mai 2018, 08:49:47 »
Wäre der Vertrag nicht etwas zwischen Google und Blogspot/Blogger?
Ich sehe nicht weshalb man sich da als Blogger dazwischen werfen sollte.

Ansonsten, könntest du es nicht ggf. zu Wordpress umziehen?

Fände es schade wenn dein Blog fort wäre.
Gerade nachdem die WoD-Szene in Deutschland so geschrumpft ist.

@ghoul:
Weil mein Hobbies Rollenspiel und Bloggen sind und nicht die Auseinandersetzung mit Anonymisierungsplattformen und wie man damit bloggen kann.
Weil ich Windows nutze, von Linux keinerlei Ahnung habe und dank regelmäßigerUSA-Reisen kein Interesse habe auf NSA-Abschußlisten zu landen.
Zudem möchte ich das meine Beiträge gelesen werden, wofür eine Verbreitung nötig ist, die eine etwaige Anonymisierung sinnfrei macht.

Offline ghoul

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #63 am: 14. Mai 2018, 11:38:10 »
Man stelle sich vor:

Ottilie Mustermeister ist Angestellte bei dem Unternehmen Bös AG und betreibt einen DSA-Fanblog unter Klarnamen, pflichtbewusst mit Impressum usw.
Ottilie ist krankgemeldet und postet eine Rezension zum Regionalband "Das südöstliche Bornland im Jahre des Falken".
Die Bös AG kündigt Ottilie Mustermeister wegen betrügerischer Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit.

Diese Szenario ist weitaus wahrscheinlicher als Einreiseschwierigkeit in die USA wegen eines profanen Tor-Browsers.
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Offline Teylen

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #64 am: 14. Mai 2018, 11:49:51 »
Sieht, wenn man die Fakten betrachtet, anders aus.
Wie der verlinkte Bericht aufzeigt kommt man mit der Nutzung von Tor, Tails und anderen Techniken auf entsprechende Listen von US-Behören. Es gibt auch hinreichend Berichte wo Personen die Einreise in die USA aus nichtigeren Gründen erschwert wurde oder sogar verweigert.
 
Dem gegenüber steht das die Firma einerseits auch mit Tor-Verschlüsselung herausbekommen kann das ein Mitarbeiter ein Blog führt. Gerade wenn dieser Hobbyist die Beiträge verbreitet. Wenn man als seine Beiträge nicht verbreitet kann man diese ebenso gut auf eine Wand kritzeln. Hat man genauso viel von.
Andererseits darf man mit Krankschreibung durchaus noch Leben. Das heißt man kann normalen Tätigkeiten wie schreiben im Hobbybereich, allerdings auch beispielsweise einkaufen, kleinere Spaziergänge, nachgehen.
Neben Aspekten wie schedulding - wenn ich im Blog Artikel vorarbeite kommen die Beiträge idR so zwischen 9-18 Uhr online, während ich friedlich arbeite.

Offline ghoul

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #65 am: 14. Mai 2018, 13:00:24 »
Natürlich, um Anonymität zu wahren ist das Verhalten wichtiger als die Tools.
Und Tails ist auch eine andere Liga als einfach nur Tor (am besten Tails von jemandem runterladen lassen, der sowieso schon auf der entsprechenden Liste steht...).
Das fiese ist ja: Wenn man merkt, dass man doch besser hätte anonym bleiben sollen, ist es zu spät.

Die Bös AG soll ein durchschnittliches deutsches Unternehmen darstellen. Und wenn ein solches jemanden loswerden möchte aus welchen Gründen auch immer, dann klärt halt das Arbeistgericht ob die Entlassung rechtens war und wie viele Monatsgehälter ggf. Strafe zu zahlen sind.
Von besonders intrusiven Arbeitgebern und konkreten üblen Beispielen fang ich jetzt gar nicht erst an. Zum Schutz meiner Anonymität.  ;)
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Offline Teylen

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #66 am: 14. Mai 2018, 13:40:47 »
Anonym zu bloggen ist wie Anonym eine Rede vor Publikum zu halten - schwierig bis nahezu unmöglich.

Das dein Beispiel ein deutsches Unternehmen darstellen soll ist mir schon klar. Nur ist es bei einer Krankschreibung nicht so das man nichts tun darf. Man darf nichts machen was den eigenen Gesundheitszustand verschlechtert und/oder gegen die Anweisungen des Doktors geht, ist jedoch jenseits dessen recht frei.
Heißt man kriegt eher Einreiseärger wegen Anonymisierungsversuche als (gar wirksame) Kündigungen wegen bloggen während einer Krankschreibung.

Offline Benjamin

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #67 am: 16. Mai 2018, 09:21:49 »
@Tarcs, danke für Dein Script, das war hilfreich.

Ich hab mich erst geärgert über diese Regeln und den Aufwand, den die Einhaltung erfordert.

Aber ich denke gerade, dass es eigentlich nicht verkehrt ist, mal mehr darüber nachzudenken, welche Tore man Datensammlern öffnet, nur weil sie einem kostenloses Spielzeug (Analytics, Videos ...) geben. Tore zu den Daten der Besucher wohlgemerkt. Nicht wie sonst meine eigenen.

Von daher. Ich hab nun weitgehend die Drittseite rausgeworfen, das bedeutet, dass ich kein Google Analytics mehr nutze (aber ich will sowieso nicht auf Conversion optimieren) und dass Google Fonts und alle jqueries etc. lokal angeboten werden (dann dauert das Rendern halt ggf. eine Millisekunde länger ohne CDN).

Wegen Widgets wie die von Bandcamp, Vimeo oder YouTube bin ich noch unschlüssig. Ggf. lass ich es drauf ankommen.

Witzigerweise hat ja auch DeNIC bzw. NIC ein Problem, wenn die einfach die Daten von privaten Domainbesitzern rausgeben.
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Offline Niniane

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #68 am: 20. Mai 2018, 14:07:08 »
Ein kleines Update für die Wordpress-Nutzer: Seit dem 17.5. ist eine DSGVO-konforme Version erhältlich, ich habe schon das Update gemacht.
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Offline Blechpirat

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #69 am: 20. Mai 2018, 14:40:28 »
Ein kleines Update für die Wordpress-Nutzer: Seit dem 17.5. ist eine DSGVO-konforme Version erhältlich, ich habe schon das Update gemacht.

Naja... das Update bietet ein paar hilfreiche Funktionen: So kann man halbautomatisch eine Datenschutzseite erstellen lassen, und Nutzerdaten exportieren und löschen, um entsprechende Anfragen und Löschaufforderungen umzusetzen.

Perfekt ist das nicht. Selbst das mitgelieferte Theme twentysixteen holt noch von Google Schriftarten ab. Lokal wird da noch nichts gecached. Auch das ist natürlich nicht okay, weil damit an Google die IP-Adresse und vermutlich noch so allerhand andere Daten übertragen werden, ohne das der Nutzer zugestimmt hätte. Gravatar läuft auch noch. Ich persönlich glaube nicht, dass das mit der Datenschutzerklärung gelöst werden kann; aber da gibt es auch andere Ansichten.

Andererseits: Wer kein Einkommen erwirtschaftet, muss vor Abmahnungen keine Angst haben. Und die Datenschutzbehörden werden bei nichtkommerziellen Blogs kaum beim Erstverstoß ein Bußgeld verhängen - das gilt insbesondere, wenn man schon Schritte in die Richtung der Umsetzung gemacht hat.

Aber: Alles Schritte in die richtige Richtung.

Offline Niniane

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #70 am: 20. Mai 2018, 14:54:08 »
Andererseits: Wer kein Einkommen erwirtschaftet, muss vor Abmahnungen keine Angst haben. Und die Datenschutzbehörden werden bei nichtkommerziellen Blogs kaum beim Erstverstoß ein Bußgeld verhängen - das gilt insbesondere, wenn man schon Schritte in die Richtung der Umsetzung gemacht hat.

Aber: Alles Schritte in die richtige Richtung.

Naja, die Abmahnanwälte werden sicher nicht gucken, ob man was erwirtschaftet oder nicht...  :P
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Offline Blechpirat

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #71 am: 20. Mai 2018, 15:30:10 »
Naja, die Abmahnanwälte werden sicher nicht gucken, ob man was erwirtschaftet oder nicht...  :P

Doch. Es ist eine populäre Fehlvorstellung, die könnten dich einfach verklagen. Einen Online-Buchhändler z.B. kann nur ein anderer Buchhändler verklagen! Abmahnen kann nämlich nur, wer in einem sog. "Wettbewerbsverhältnis" zueinander steht. Abmahnung ist nämlich keine Gemeinheit, sondern ein Versuch Gerechtigkeit herzustellen, wenn die Behörden bei der Rechtsdurchsetzung versagen.

Halte ich mich als Unternehmer ans Gesetz, meine Konkurrenz aber nicht, dann hat mein Unternehmen einen Nachteil (z.B. höhere Kosten, oder die Kunden sind von den vielen Einwilligungshäckchen genervt und bleiben weg, etc.) - mein illegal handelnder Konkurrent hat das nicht. DEN kann ich dann abmahnen, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Die Abmahnanwälte handeln also immer im Auftrag von jemanden, der im Wettbewerb zum Auftraggeber steht. Erzielst du aber keine Einnahmen, ist es sehr schwer vorstellbar, wie du einem "Konkurrenten" dessen Geschäft erschweren solltest, weil du dich nicht an die Regeln hälst.
« Letzte Änderung: 20. Mai 2018, 15:31:45 von Blechpirat »

Offline Teylen

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #72 am: 20. Mai 2018, 18:40:58 »
Naja, die Abmahnanwälte werden sicher nicht gucken, ob man was erwirtschaftet oder nicht...  :P
Abmahnanwälte brauchen einen Auftraggeber.
Jemand dessen Rechte sie versuchen zu wahren respektive durchzusetzen.
Haben sie keine Auftraggeber, können sie einen nicht abmahnen. Der Auftraggeber wiederum muss ein Wettbewerber mit kommerziellen Interesse sein.
In dem Kontext wäre eine Abmahnung verhältnismäßig unwahrscheinlich. Einfach aus dem Mangel an Parteien die dahingehend aktiv werden können.

Offline von Breydenbach

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #73 am: 20. Mai 2018, 19:43:55 »
Google mauert weiterhin bzgl. dem Abschluss eines ADV-Vertrages für Blogger. Damit geht Blutjagd in den nächsten Tagen in den privaten Modus und ist nur noch im Freundeskreis für z.B. Mitspieler aus meiner Runde abrufbar. Meine Planung geht dahin, den Blog erst einmal weiterzupflegen. Die zahlreichen alten Posts, die ich in den vergangenen Tagen offline genommen habe, um manuelle Änderungen vorzunehmen (z.B. bei eingebetteten Youtube-Videos) kommen nach und nach zurück.

Offline Settembrini

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Antw:DSGVO ab 25. Mai 2018
« Antwort #74 am: 21. Mai 2018, 09:43:39 »
Frau Jourouvá (Wolf) wurde gesandt mit dem Auftrag: "Geh rein und beruhig' die Neger." (vgl. Tarantino, Q. (1994) Pulp Fiction, Los Angeles.).

https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-05/vera-jourova-eu-kommissarin-datenschutz-grundverordnung-dsgvo
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